Beratung

Damit alles stimmt

§§§§§1

Der Entschluss ein Testament oder eine Zustiftung an eine Stiftung zu machen ist der erste Schritt. In einem 2. Schritt müssen alle Details und das Schriftliche geklärt werden.

Da wir inzwischen einige Erfahrungen sammeln durften, bitten wir Sie mit uns Kontakt aufzunehmen, bevor Sie uns bedenken und zu besprechen, wie Sie uns unterstüzten wollen. – Wir können und dürfen zwar keine rechtliche oder steuerliche Beratung durchführen, aber wir können Beratungbereiche aufzeigen und Tipps geben.

Wenn es um Testamentsfragen, wie Ausschluss von Berechtigten in der Erbfolge geht, ist in unserer Auffassung nach eine Beratung bei einer Anwältin sinnvoll. Das gleiche gilt, wenn unter Vorbehaltsnießbrauch gestiftet werden soll. Auch ist die Hinzuziehung einer Steuerberaterin ggf. nützlich.

Hier finden Sie z.B. eine Liste von Anwältinnen des Frauen streiten für ihr Recht e.V.

Wenn Sie Interesse haben, mit Ihrem Vermögen unsere Stiftung zu fördern, wir beantworten gerne Ihre Fragen.
Für weitere Informationen und Besprechung nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Vielen Dank.

Ansprechpartnerin: Sibylle Nass
Telefon:  +49 (0)176-324 751 35  (mobil)
E-Mail:   post[at]sappho-stiftung.de  

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