Lesbenwohnräume

Gemeinschaftliches Wohnen – private Frauenräume

Satzungsauszug:§ 2 Abs. 2
Ziel der Stiftung ist es, die Bedingungen dafür zu schaffen, dass sich Lesben im Alter neue Lebens- und Wohnformen und Möglichkeiten des Zusammenlebens erarbeiten können. In diesen Rahmen gehören

  • die Gründung von Wohn- und Hausgemeinschaften zur Selbsthilfe im Alter
  • das Schaffen und Erhalten von preiswertem Wohnraum

Gelebt wird die Idee:

Top