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Testament und Vermächtnis – Erbfolge weiblich
Vermögen weitergeben. Werte weitertragen.
„Erbfolge weiblich“ ist ein Leitgedanke der SAPPhO-Frauenwohnstiftung.
Viele Frauen und Lesben haben im Laufe ihres Lebens Vermögen, Wohnraum und gemeinschaftliche Strukturen geschaffen. Mit einer testamentarischen Zuwendung an SAPPhO können Sie dazu beitragen, dass dieses Vermögen auch in Zukunft Frauen und Lesben zugutekommt.
So lässt sich über das eigene Leben hinaus gestalten, was einem wichtig ist: selbstbestimmtes Wohnen, lesbische Gemeinschaft, Solidarität und die Unterstützung von Frauen in unterschiedlichen Lebenssituationen.
Die Arbeit von SAPPhO geht dabei weit über die Schaffung und Sicherung von Wohnraum hinaus. Wir setzen uns für eine selbstbestimmte lesbische Lebensgestaltung, gemeinschaftliche Wohnformen und die langfristige Sicherung von Orten ein, an denen Frauen und Lesben solidarisch und selbstbestimmt leben können.
Den eigenen letzten Willen gestalten
Grundsätzlich können Sie mit einem Testament selbst bestimmen, wem Ihr Vermögen nach Ihrem Tod zugutekommen soll. Dabei sind allerdings die gesetzlichen Regelungen zur Erbfolge und insbesondere mögliche Pflichtteilsansprüche zu beachten.
Wenn Sie SAPPhO in Ihrem Testament bedenken, können Sie damit ein persönliches Zeichen setzen: für die feministische und lesbische Idee der Stiftung und für die Überzeugung, dass Vermögen auch über das eigene Leben hinaus gesellschaftlich etwas bewirken kann.
Bereits mehrere Lesben haben SAPPhO in ihrem Testament berücksichtigt. Damit haben sie dazu beigetragen, dass Vermögen, das von Frauen geschaffen wurde, auch langfristig für Frauen und Lesben eingesetzt werden kann.
Erbschaft oder Vermächtnis – was ist der Unterschied?
Die Begriffe werden häufig gleich verwendet, rechtlich bezeichnen sie jedoch unterschiedliche Formen der Zuwendung.
Die Erbschaft
Wer als Erbin oder Erbe eingesetzt wird, tritt grundsätzlich in die Rechtsstellung der verstorbenen Person ein. Mit dem Erbe werden daher nicht nur Vermögenswerte, sondern grundsätzlich auch bestehende Verpflichtungen und Verbindlichkeiten übernommen.
Mehrere Erbinnen oder Erben bilden eine Erbengemeinschaft und müssen den Nachlass gemeinsam verwalten und auseinandersetzen.
Das Vermächtnis
Mit einem Vermächtnis können Sie SAPPhO gezielt einen bestimmten Vermögenswert oder einen bestimmten Geldbetrag zukommen lassen, ohne die Stiftung zur Erbin Ihres gesamten Nachlasses zu machen.
Das kann beispielsweise ein Geldbetrag, eine Immobilie, ein Wertpapierdepot oder ein anderer konkreter Vermögenswert sein.
Die Stiftung wird durch ein Vermächtnis grundsätzlich nicht Erbin. Stattdessen entsteht nach dem Erbfall ein Anspruch gegenüber den Erbinnen und Erben auf Übertragung bzw. Auszahlung des vermachten Vermögenswertes.
Welche Form für Ihre persönliche Situation sinnvoll ist, hängt von Ihren familiären und vermögensrechtlichen Verhältnissen ab.
Pflichtteilsrecht beachten
Auch wenn Sie Ihren Nachlass testamentarisch regeln, können gesetzliche Pflichtteilsansprüche bestehen. Insbesondere Abkömmlinge und Ehegattinnen bzw. Ehegatten können unter bestimmten Voraussetzungen pflichtteilsberechtigt sein.
Wer SAPPhO in seinem Testament berücksichtigen möchte, sollte deshalb die eigene familiäre Situation sorgfältig betrachten. Bei komplexeren Familien- oder Vermögensverhältnissen empfehlen wir, das Testament notariell oder fachanwaltlich gestalten bzw. prüfen zu lassen.
Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer
Als gemeinnützige Stiftung kann SAPPhO unter den gesetzlichen Voraussetzungen von der Erbschaft- und Schenkungsteuer befreit sein. Zuwendungen, die der Stiftung von Todes wegen oder im Wege einer Schenkung zugewendet werden, können daher grundsätzlich steuerbegünstigt sein.
Damit kann ein großer Teil des Vermögens unmittelbar dem Stiftungszweck zugutekommen.
Auch für Personen, die selbst geerbtes oder geschenktes Vermögen innerhalb bestimmter gesetzlicher Fristen an eine gemeinnützige Stiftung weitergeben, sieht das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht besondere Regelungen vor. Die Voraussetzungen sind im Einzelfall zu prüfen.
Bei Immobilien, insbesondere wenn Verbindlichkeiten oder Darlehen übernommen werden, können zusätzlich weitere steuerliche Aspekte relevant sein.
Bei größeren Vermögenswerten empfehlen wir deshalb eine individuelle Beratung durch eine Notarin oder einen Notar sowie gegebenenfalls eine steuerliche Fachberatung.
Ihren letzten Willen rechtzeitig gestalten
Ein Testament ist eine sehr persönliche Angelegenheit. Es bietet die Möglichkeit, die eigenen Wünsche klar festzuhalten und frühzeitig für die Zukunft vorzusorgen.
Wenn Sie SAPPhO in Ihrem Testament berücksichtigen möchten, sprechen wir gerne mit Ihnen über die verschiedenen Möglichkeiten. Wir informieren Sie über unsere Arbeit und darüber, wie eine testamentarische Zuwendung für die Stiftung wirken kann.
Die konkrete rechtliche Gestaltung Ihres Testaments können wir Ihnen nicht abnehmen – dafür stehen Ihnen Notarinnen, Notare und Fachanwältinnen und Fachanwälte für Erbrecht zur Verfügung.
Erbfolge weiblich
Mit einer testamentarischen Zuwendung an SAPPhO können Sie über Ihr eigenes Leben hinaus ein Zeichen setzen:
für Frauen.
für lesbische Gemeinschaft.
für selbstbestimmtes Wohnen.
für Solidarität.
für die Zukunft.
Vielleicht möchten auch Sie dazu beitragen, dass von Frauen geschaffenes Vermögen Frauen und Lesben zugutekommt – heute und in Zukunft.
Wir sind gerne für Sie da
Wenn Sie Fragen haben oder SAPPhO in Ihrem Testament berücksichtigen möchten, nehmen Sie gerne vertraulich Kontakt mit uns auf.
Ansprechpartnerin: Sibylle Nass
Telefon: +49 (0)176 324 751 35
E-Mail: post@sappho-stiftung.de
Eine kostenlose Informationsbroschüre zum Thema Erben und Vererben stellt das Bundesministerium der Justiz – Broschüre „Erben und Vererben“ zur Verfügung.
„Es gibt keine Grenzen für das, was wir als Frauen erreichen können.“ – Michelle Obama
