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Zustiften – zu Lebzeiten Zukunft gestalten
Vermögen erhalten. Wirkung entfalten. Zukunft sichern.
Wer die Arbeit der SAPPhO-Frauenwohnstiftung nicht nur heute, sondern langfristig unterstützen möchte, kann mit einer Zustiftung einen besonders nachhaltigen Beitrag leisten.
Bei einer Zustiftung wird Vermögen dem zu erhaltenden Vermögensstock der Stiftung zugeführt. Es bleibt damit grundsätzlich dauerhaft Teil des Stiftungskapitals. Die Stiftung kann insbesondere die daraus erwirtschafteten Erträge nutzen, um ihre satzungsgemäßen Ziele zu verwirklichen.
Eine Zustiftung kann besonders dann interessant sein, wenn Sie sich mit den Zielen von SAPPhO identifizieren und Vermögen dauerhaft für eine Sache einsetzen möchten, die Ihnen am Herzen liegt – ohne selbst eine eigene Stiftung gründen und deren Aufbau und Verwaltung übernehmen zu müssen.
Mit einer Zustiftung langfristig wirken
Eine Zustiftung stärkt die finanzielle Grundlage von SAPPhO und schafft damit langfristige Handlungsmöglichkeiten.
Ihr Beitrag hilft uns beispielsweise dabei,
- bestehende Wohnprojekte für Lesben langfristig zu sichern,
- notwendigen Erhalt und Modernisierung von Wohnraum zu ermöglichen,
- gemeinschaftliche und selbstorganisierte Wohnformen zu unterstützen,
- neue Ideen und Projekte für lesbisches Wohnen zu entwickeln,
- die Arbeit der Stiftung auch für kommende Generationen abzusichern.
So wird aus Vermögen eine langfristige Investition in lesbische Gemeinschaft, selbstbestimmtes Wohnen und Solidarität.
Steuerliche Vorteile von Zustiftungen
Zustiftungen in den zu erhaltenden Vermögensstock einer Stiftung werden steuerlich besonders berücksichtigt.
Nach § 10b Abs. 1a EStG können solche Zuwendungen auf Antrag im Jahr der Zuwendung und in den folgenden neun Veranlagungszeiträumen bis zu einem Gesamtbetrag von 1 Million Euro als Sonderausgaben abgezogen werden. Bei zusammen veranlagten Ehegatten beträgt der Höchstbetrag 2 Millionen Euro. Dieser besondere Abzugsbetrag kann zusätzlich zu den allgemeinen Höchstbeträgen für Spenden in Anspruch genommen werden.
Die konkrete steuerliche Auswirkung hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Bei größeren Zuwendungen empfehlen wir deshalb, die Gestaltung mit Ihrer Steuerberaterin oder Ihrem Steuerberater zu besprechen.
Eine Immobilie zustiften – und weiterhin darin leben
Eine besondere Möglichkeit kann die Übertragung einer Immobilie an die SAPPhO-Stiftung unter Vorbehaltsnießbrauch sein.
Dabei übertragen Sie das Eigentum an einer Immobilie auf die Stiftung, behalten sich aber den Nießbrauch vor. Je nach vertraglicher Gestaltung können Sie die Immobilie weiterhin selbst bewohnen oder sie vermieten und die daraus entstehenden Nutzungen behalten.
