Zustiftungen

Zustiften – Zu Lebzeiten Zukunft gestalten

Größere Spenden in das Vermögen einer Stiftung werden als Zustiftungen bezeichnet.

Zustiften ist dann sinnvoll für Sie, wenn Sie sich eine für einen bestimmten Zweck engagieren möchten, Ihnen jedoch z.B. der Gründungsaufwand einer eigenen Stiftung zu hoch ist. Wenn Sie sich mit unseren Zielen und Visionen identifizieren können und mit Ihrem Vermögen einen guten Zweck fördern möchten, dann ist Zustiften zu Lebzeiten das Richtige für Sie.

Im Gegensatz zu einer Spende müssen Mittel, die zugestiftet werden, von uns nicht zeitnah verwendet werden, sondern die Vermögenswerte werden dauerhaft unserem Stiftungsvermögen zugeführt. Durch die damit verbundene Erhöhung des Stiftungskapitals können wir langfristig höhere Erträge erzielen und unsere Zwecke nachhaltiger verfolgen.

Seit dem 01.01.2007 werden Zustiftungen steuerlich bevorzugt behandelt.
Zustiftung bis zu € 1 Mio (eine Million) können jetzt über einen Zeitraum von 10 Jahren steuerlich abgesetzt werden, wobei die Zustifterin entscheiden kann, welche Teilsumme sie pro Jahr in Anspruch nimmt.

Nießbrauch als Möglichkeit der Zustiftung
Eine besondere Form der Zustiftung ist die Übertragung einer Immobilie zu Lebzeiten mit Vorbehaltsnießbrauch:
Sie übertragen das formale Eigentum Ihrer Immobilie an die SAPPhO Stiftung und behalten das wirtschaftliche Eigentum (Nießbrauch) bis zu Ihrem Tod, d.h. Sie können weiter, wie zuvor in Ihrem Haus wohnen oder es vermieten.

Wenn Sie Interesse haben, mit Ihrem Vermögen unsere Stiftung zu fördern, wir beantworten gerne Ihre Fragen.
Für weitere Informationen und Besprechung nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Vielen Dank.

Ansprechpartnerin: Sibylle Nass
Telefon: +49 (0) 176 – 324 751 35  (mobil)
und        +49 (0) 511 – 999 445 66 (Festnetz)
E-Mail:   post[at]sappho-stiftung.de  

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