Zustiftungen & Erbschaften

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Wie kann zugestiftet werden?

Durch eine Zustiftung wird das Vermögen der Stiftung dauerhaft vermehrt. Das zugestiftete Vermögen wird dem Stiftungskapital zugeführt und bleibt grundsätzlich erhalten. Die daraus erwirtschafteten Erträge – beispielsweise aus Mieteinnahmen, Zinsen oder anderen Kapitalanlagen – stehen der Stiftung zur Verfügung, um ihre satzungsgemäßen Ziele zu verwirklichen.

Zustiftungen können in unterschiedlicher Form erfolgen: als Geldvermögen, Immobilien, Aktien, Fondsanteile oder andere Beteiligungen. Auch Vermögenswerte, die im Rahmen einer Schenkung oder Erbschaft übertragen werden, können zur langfristigen Stärkung des Stiftungskapitals beitragen.

Zustiftungen werden steuerlich besonders gefördert. Für Zuwendungen in den Vermögensstock einer gemeinnützigen Stiftung besteht über den allgemeinen Spendenabzug hinaus ein besonderer steuerlicher Abzugsbetrag. Zustiftungen von bis zu 1 Million Euro können grundsätzlich über einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren steuerlich geltend gemacht werden. Bei zusammenveranlagten Ehe- bzw. Lebenspartnerinnen kann sich der Höchstbetrag entsprechend erhöhen. § 10b Abs. 1a EStG.


Sicherung von Immobilien durch Zustiftungen und Erbschaften

Ein zentraler Gedanke der SAPPhO Frauenwohnstiftung ist die langfristige Sicherung von Vermögen und Wohnraum für Frauen und Lesben.

„Erbfolge weiblich“ ist dabei ein wichtiger Leitgedanke unserer Stiftung: Vermögen, das von Frauen und insbesondere von Lesben geschaffen wurde, soll auch langfristig Frauen und Lesben zugutekommen. Die satzungsgemäßen Ziele der Stiftung gehen deshalb weit über die reine Schaffung von preiswertem Wohnraum hinaus.

Die Stiftung bietet die Möglichkeit, Immobilien und anderes Vermögen dauerhaft in einen gemeinnützigen Rahmen zu überführen. Schenkungen, Zustiftungen und Erbschaften schaffen die finanzielle Grundlage dafür, die Ziele der Stiftung langfristig zu verwirklichen.

Eine besondere Möglichkeit ist die Zustiftung oder Übertragung einer Immobilie unter Einräumung eines Nießbrauchrechts. Die Eigentumsrechte gehen dabei auf die Stiftung über, während die bisherige Eigentümerin das Recht behalten kann, die Immobilie selbst zu bewohnen oder – je nach Gestaltung – daraus weiterhin Erträge zu beziehen. Auf diese Weise kann Vermögen bereits zu Lebzeiten langfristig gesichert werden, ohne dass die Stifterin auf die vereinbarte Nutzung verzichten muss.

Im Eigentum der SAPPhO Frauenwohnstiftung befinden sich derzeit Wohnhäuser, bei denen die langfristige Sicherung von Wohnraum und Eigentum eine besondere Rolle spielt.

In einem Fall wollte eine Erblasserin sicherstellen, dass ihre Lebensgefährtin auch nach ihrem Tod dauerhaft in ihrem gemeinsamen Zuhause wohnen bleiben kann. Sie vermachte das Haus der SAPPhO Frauenwohnstiftung und räumte ihrer Lebensgefährtin ein lebenslanges Nießbrauchrecht ein.

In einem weiteren Fall konnte ein Haus vor einer drohenden Zwangsversteigerung bewahrt werden. Die Eigentümerin stiftete das Haus der Stiftung zu und sicherte sich gleichzeitig ein Nießbrauchrecht.

Diese Beispiele zeigen, wie eine Zustiftung oder Erbschaft dazu beitragen kann, Vermögen langfristig zu sichern und zugleich Frauen und Lesben zugutekommen zu lassen.


Vermögensverwaltung – Immobilien und Kapital

Die Stiftung ist verpflichtet, ihr Vermögen verantwortungsvoll und nachhaltig zu verwalten. Das Stiftungsvermögen bildet die Grundlage dafür, die satzungsgemäßen Ziele auch langfristig erfüllen zu können.

Vermietung von Immobilien

Immobilien im Eigentum der Stiftung werden so verwaltet und bewirtschaftet, dass ihr Wert langfristig erhalten bleibt und zugleich die mit der Stiftung verbundenen Ziele unterstützt werden. Dazu gehört insbesondere die Sicherung von bezahlbarem Wohnraum für Frauen und Lesben.

Kapitalanlagen

Kapitalerträge sind für uns kein Selbstzweck. Sie sind vielmehr ein wichtiges Instrument, um die Ziele der Stiftung dauerhaft finanzieren und umsetzen zu können.

Wir fühlen uns verpflichtet, die uns anvertrauten Vermögenswerte sorgfältig zu erhalten und verantwortungsvoll zu bewirtschaften und zugleich einen angemessenen Ertrag zu erwirtschaften.

Dabei sollen sich unsere feministischen Werte nicht nur in unserem Stiftungszweck widerspiegeln, sondern auch in der Art und Weise, wie wir unser Vermögen anlegen. Bei der Auswahl unserer Kapitalanlagen achten wir deshalb darauf, soziale, ökologische und ethische Kriterien mit einzubeziehen.

So verbinden wir verantwortungsvolle Vermögensverwaltung mit dem Anspruch, das Stiftungskapital langfristig zu sichern und die daraus erwirtschafteten Mittel für die Ziele der SAPPhO Frauenwohnstiftung einzusetzen.