Wie kann zugestiftet werden?
Durch eine Zustiftung wird das Vermögen der Stiftung
dauerhaft vermehrt. Das zugestiftete Vermögen wird dem Stiftungskapital
zugeführt und bleibt grundsätzlich erhalten. Die daraus erwirtschafteten
Erträge – beispielsweise aus Mieteinnahmen, Zinsen oder anderen Kapitalanlagen
– stehen der Stiftung zur Verfügung, um ihre satzungsgemäßen Ziele zu
verwirklichen.
Zustiftungen können in unterschiedlicher Form erfolgen: als
Geldvermögen, Immobilien, Aktien, Fondsanteile oder andere Beteiligungen.
Auch Vermögenswerte, die im Rahmen einer Schenkung oder Erbschaft übertragen
werden, können zur langfristigen Stärkung des Stiftungskapitals beitragen.
Zustiftungen werden steuerlich besonders gefördert. Für
Zuwendungen in den Vermögensstock einer gemeinnützigen Stiftung besteht über
den allgemeinen Spendenabzug hinaus ein besonderer steuerlicher Abzugsbetrag.
Zustiftungen von bis zu 1 Million Euro können grundsätzlich über einen
Zeitraum von bis zu zehn Jahren steuerlich geltend gemacht werden. Bei
zusammenveranlagten Ehe- bzw. Lebenspartnerinnen kann sich der Höchstbetrag
entsprechend erhöhen. § 10b Abs. 1a EStG.
Sicherung von Immobilien durch Zustiftungen und
Erbschaften
Ein zentraler Gedanke der SAPPhO Frauenwohnstiftung
ist die langfristige Sicherung von Vermögen und Wohnraum für Frauen und Lesben.
„Erbfolge weiblich“ ist
dabei ein wichtiger Leitgedanke unserer Stiftung: Vermögen, das von Frauen und
insbesondere von Lesben geschaffen wurde, soll auch langfristig Frauen und
Lesben zugutekommen. Die satzungsgemäßen Ziele der Stiftung gehen deshalb weit
über die reine Schaffung von preiswertem Wohnraum hinaus.
Die Stiftung bietet die Möglichkeit, Immobilien und anderes
Vermögen dauerhaft in einen gemeinnützigen Rahmen zu überführen. Schenkungen,
Zustiftungen und Erbschaften schaffen die finanzielle Grundlage dafür, die
Ziele der Stiftung langfristig zu verwirklichen.
Eine besondere Möglichkeit ist die Zustiftung oder
Übertragung einer Immobilie unter Einräumung eines Nießbrauchrechts. Die
Eigentumsrechte gehen dabei auf die Stiftung über, während die bisherige
Eigentümerin das Recht behalten kann, die Immobilie selbst zu bewohnen oder –
je nach Gestaltung – daraus weiterhin Erträge zu beziehen. Auf diese Weise kann
Vermögen bereits zu Lebzeiten langfristig gesichert werden, ohne dass die
Stifterin auf die vereinbarte Nutzung verzichten muss.
Im Eigentum der SAPPhO Frauenwohnstiftung befinden sich
derzeit Wohnhäuser, bei denen die langfristige Sicherung von Wohnraum und
Eigentum eine besondere Rolle spielt.
In einem Fall wollte eine Erblasserin sicherstellen, dass
ihre Lebensgefährtin auch nach ihrem Tod dauerhaft in ihrem gemeinsamen Zuhause
wohnen bleiben kann. Sie vermachte das Haus der SAPPhO Frauenwohnstiftung und
räumte ihrer Lebensgefährtin ein lebenslanges Nießbrauchrecht ein.
In einem weiteren Fall konnte ein Haus vor einer drohenden
Zwangsversteigerung bewahrt werden. Die Eigentümerin stiftete das Haus der
Stiftung zu und sicherte sich gleichzeitig ein Nießbrauchrecht.
Diese Beispiele zeigen, wie eine Zustiftung oder Erbschaft
dazu beitragen kann, Vermögen langfristig zu sichern und zugleich Frauen und
Lesben zugutekommen zu lassen.
Vermögensverwaltung – Immobilien und Kapital
Die Stiftung ist verpflichtet, ihr Vermögen
verantwortungsvoll und nachhaltig zu verwalten. Das Stiftungsvermögen bildet
die Grundlage dafür, die satzungsgemäßen Ziele auch langfristig erfüllen zu
können.
Vermietung von Immobilien
Immobilien im Eigentum der Stiftung werden so verwaltet und
bewirtschaftet, dass ihr Wert langfristig erhalten bleibt und zugleich die mit
der Stiftung verbundenen Ziele unterstützt werden. Dazu gehört insbesondere die
Sicherung von bezahlbarem Wohnraum für Frauen und Lesben.
Kapitalanlagen
Kapitalerträge sind für uns kein Selbstzweck. Sie sind
vielmehr ein wichtiges Instrument, um die Ziele der Stiftung dauerhaft
finanzieren und umsetzen zu können.
Wir fühlen uns verpflichtet, die uns anvertrauten
Vermögenswerte sorgfältig zu erhalten und verantwortungsvoll zu
bewirtschaften und zugleich einen angemessenen Ertrag zu erwirtschaften.
Dabei sollen sich unsere feministischen Werte nicht nur in
unserem Stiftungszweck widerspiegeln, sondern auch in der Art und Weise, wie
wir unser Vermögen anlegen. Bei der Auswahl unserer Kapitalanlagen achten
wir deshalb darauf, soziale, ökologische und ethische Kriterien mit
einzubeziehen.
So verbinden wir verantwortungsvolle Vermögensverwaltung
mit dem Anspruch, das Stiftungskapital langfristig zu sichern und die daraus
erwirtschafteten Mittel für die Ziele der SAPPhO Frauenwohnstiftung
einzusetzen.
