Zustiftungen & Erbschaften

Wie kann zugestiftet werden?

Zustiftungen vermehren das Vermögen der Stiftung und sind dem Stiftungskapital hinzuzufügen. Darunter fallen Sachstiftungen wie Immobilien aber auch Aktien, Fondsanteile, sonstige Beteiligungen und Barvermögen. Die Erträge, die das Stiftungskapital erwirtschaftet (z.B. Mieteinnahmen und Zinsen) stehen der Stiftung für die Erfüllung ihrer Ziele zur Verfügung.

Seit dem 01.01.2007 werden Zustiftungen steuerlich bevorzugt behandelt.

Zustiftung bis zu € 1 Mio (eine Million) können jetzt über einen Zeitraum von 10 Jahren steuerlich abgesetzt werden, wobei die Zustifterin entscheiden kann, welche Teilsumme sie pro Jahr in Anspruch nimmt.


Sicherung von Immobilien
durch Zustiftungen und Erbschaften


Satzungsauszug § 2 Abs. 2

… das … Erhalten von preiswertem Wohnraum
5. Die Stiftung ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
Zwecke
6.Das Vermögen und die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsmäßigen
Zwecke verwendet werden.

Erbfolge weiblich“ ist ein Leitgedanke der Stiftung. Durch die SAPPhO Frauenwohnstiftung ist es möglich, dass das von Lesben geschaffene Vermögen verlässlich Lesben zugute kommen wird. Die satzungsgemäßen Ziele der Stiftung beinhalten darum weit mehr als nur die Schaffung von preiswertem Wohnraum.

Die Stiftung fungiert als eine Art Kapitalsammelbecken. Das erforderliche Kapital, um die satzungsgemäßen Ziele zu finanzieren, wird durch Schenkungen in Form von Spenden und Zustiftungen und durch Erbschaften zusammen gebracht. Spenderinnen und Stifterinnen kommen durch die Gemeinnützigkeit der Stiftung in den Genuss beträchtlicher Steuererleichterungen.
Stiftungen mit Nießbrauch sind für die SAPPhO Frauenwohnstiftung kostenneutral und sichern den Wohnraum für die Nießbraucherin bis zum Lebensende.

Im Besitz der Stiftung befinden sich zwei Wohnhäuser, in denen es vorrangig um die Sicherung von Eigentum geht.
In dem einen Fall wollte die Erblasserin sicherstellen, dass ihre Lebensgefährtin in ihrem Haus, abgesichert vor evtl. Ansprüchen von Geschwistern, lebenslang wohnen bleiben kann. Sie vermachte das Haus der SAPPhO Frauenwohnstiftung und ihrer Lebensgefährtin den Nießbrauch.
Im zweiten Fall gelang es glücklicherweise, das Haus einer Frau vor der drohenden Zwangsversteigerung zu retten. Das Haus wurde zugestiftet mit Nießbrauch für die Zustifterin.


Vermögensverwaltung
Immobilien und Kapital

Satzungsauszug § 2 Abs. 2

6. Das Vermögen und die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden

Vermietung von Immobilien
Kapitalanlagen

Für uns sind Kapitalerträge ausschließlich Mittel, um den Zweck der Stiftung zu erreichen.
Wir fühlen uns verpflichtet, die uns anvertrauten Vermögenswerte zu erhalten und darüber hinaus einen vernünftigen Ertrag zu erzielen, damit wir die Ziele der Stiftung finanzieren können. Dabei ist es uns ein Anlagen, dass sich unsere feministischen Werte nicht nur in unserem Stiftungszweck ausdrücken sondern auch bei der Wahl unserer Vermögensanlagen.

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