Finanzielle Hilfen + Fonds für Lebensqualität

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Konkrete Unterstützung für Lesben im Alter

Auszug aus der Satzung – § 2 Abs. 2

Ziel der Stiftung ist die Verbesserung und Erweiterung der bestehenden Möglichkeiten zur Altenselbsthilfe und Altenhilfe für Lesben. Die Stiftung leistet damit einen Beitrag zur sozialen Integration von alten Menschen in der Gesellschaft.

Im Fall von Vermögenszuwachs wird der Stiftungszweck um folgende Punkte erweitert:

a) Bei Bedürftigkeit können soziale Hilfen gewährt werden, orientiert an den Voraussetzungen des § 53 AO.

Unterstützung, die direkt ankommt

Dank einer größeren Erbschaft konnten wir über einen Zeitraum von fünf Jahren diesen Teil unseres Stiftungszwecks konkret verwirklichen und bedürftige ältere Lesben direkt unterstützen.

Damit konnten wir Frauen in schwierigen finanziellen Lebenssituationen eine konkrete Hilfe zukommen lassen und sie dort unterstützen, wo staatliche oder andere finanzielle Möglichkeiten nicht ausreichten.

Diese Erfahrungen haben uns gezeigt, wie wichtig ein solches Unterstützungsangebot sein kann – und wie unmittelbar Stiftungsvermögen dazu beitragen kann, älteren Lesben mehr Sicherheit, Selbstbestimmung und Teilhabe zu ermöglichen.