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Konkrete Unterstützung für Lesben im Alter
Auszug aus der Satzung – § 2 Abs. 2
Ziel der Stiftung ist die Verbesserung und
Erweiterung der bestehenden Möglichkeiten zur Altenselbsthilfe und Altenhilfe
für Lesben. Die Stiftung leistet damit einen Beitrag zur sozialen Integration
von alten Menschen in der Gesellschaft.
Im Fall von Vermögenszuwachs wird der
Stiftungszweck um folgende Punkte erweitert:
a) Bei Bedürftigkeit können soziale Hilfen
gewährt werden, orientiert an den Voraussetzungen des § 53 AO.
Unterstützung, die direkt ankommt
Dank einer größeren Erbschaft konnten wir über einen
Zeitraum von fünf Jahren diesen Teil unseres Stiftungszwecks konkret
verwirklichen und bedürftige ältere Lesben direkt unterstützen.
Damit konnten wir Frauen in schwierigen finanziellen
Lebenssituationen eine konkrete Hilfe zukommen lassen und sie dort
unterstützen, wo staatliche oder andere finanzielle Möglichkeiten nicht
ausreichten.
Diese Erfahrungen haben uns gezeigt, wie wichtig ein
solches Unterstützungsangebot sein kann – und wie unmittelbar Stiftungsvermögen
dazu beitragen kann, älteren Lesben mehr Sicherheit, Selbstbestimmung und
Teilhabe zu ermöglichen.
