Finanzielle Hilfen + Fonds für Lebensqualität

Konkrete Unterstützung für Lesben im Alter

Satzungsauszug § 2, Abs. 2
Ziel der Stiftung ist die Verbesserung und Erweiterung der bestehenden Möglichkeiten zur Altenselbsthilfe und Altenhilfe für Lesben. Die Stiftung leistet damit einen Beitrag zur sozialen Integration von alten Menschen in der Gesellschaft.
Im Fall von Vermögenszuwachs wird der Stiftungszweck um folgende Punkte erweitert:
a) bei Bedürftigkeit können soziale Hilfen gegeben werden, orientiert an den Voraussetzungen des § 53 AO

Mit einer großen Erbschaft war es uns 5 Jahre möglich dieses Stiftungsziel zu verwirklichen:

Fonds zur Förderung der Lebensqualität von Lesben im Alter – Barbara Gissrau Fonds

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